Sexuelle Gewalt geschieht gegen den Willen des Opfers. Sie kann ein Übergriff darstellen, der verbale Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund sowie unerwünschte Berührungen beinhalten kann. Bei sexueller Nötigung oder sogar Vergewaltigungen werden sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt. Auch eine vorherige freiwillige sexuelle Handlung kann zu einem Übergriff werden, wenn während des Aktes das Einverständnis widerrufen wird. Beispielsweise indem „Stopp“ oder „Nein“ gesagt wird.
Sexuelle Gewalt stellt eine starke Belastung für die Psyche dar und ist, von den subtilen Formen abgesehen, ein Straftatbestand. Nicht selten machen sich in diesem Zusammenhang Betroffene selbst Vorwürfe für einen Übergriff, obwohl sie nicht für das gewaltvolle Handeln des oder der Täter verantwortlich sind.
norbert.draeger@ah-frankfurt.de
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